Erste Ergebnisse der bundesweiten Umfrage zur anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) belegen großen Handlungsbedarf: 82 % der bisher 3.100 befragten Wohnungseigentümer halten eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich.
Nach der Bauabnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit mögliche Mängel in ihren neuen vier Wänden anzuzeigen. Die gesetzliche Verjährungsfrist ungenutzt verstreichen zu lassen, davor warnen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.
Bei der Modernisierung alter Immobilien sollten Bauherren die verwendeten Baustoffe und deren Gesundheitsauswirkungen sorgfältig prüfen, raten die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Verunreinigungen und Schadstoffe in Baumaterialien und Inneneinrichtungen können die Innenraumluft belasten und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.