Rechtsfahrgebot auf dreispuriger Autobahn?
Susanne O`Dowd, München, fragt: Wenn ich auf einer dreispurigen Autobahn ein auf der rechten Spur fahrendes Auto überhole und sehe, dass ich kurz darauf wieder eines überholen kann, muss ich dann zurück auf die ganz rechte Spur?
Grundsätzlich gilt auf einer dreispurigen Autobahn das Rechtsfahrgebot. Jedoch darf nach § 7 Abs. 3c StVO der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden, sobald rechts davon ein oder mehrere Fahrzeuge unterwegs sind. Damit soll Fahren in Schlangenlinien vermieden werden. Wenn Sie aber die rechte Spur nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren können, müssen Sie dorthin wechseln. Andernfalls könnte dies fatale Auswirkungen auf den Verkehrsfluss haben. Denn oftmals aus Sorge, etwa hinter einem Laster hängen zu bleiben, wenn man sich ans Rechtsfahrgebot hält, bleiben langsamere Fahrer auf der Überholspur. Und wenn jemand mit Tempo 100 links oder in der Mitte fährt, wird die Autobahn von ihrer Kapazität her enorm reduziert, da sich hinter dem langsamen Fahrer durch den so genannten „Ziehharmonika-Effekt“ häufig sofort eine Fahrzeugschlange bildet: Während beim Hintermann ein leichtes Abbremsen reicht, müssen die auf die Kolonne auffahrenden Fahrzeuge richtig in die Bremsen treten. Zäh fließender Verkehr und Staus sind somit häufig auch ein hausgemachtes Problem.
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