Thema der Woche
Wer zahlt bei Schäden durch Dachlawinen?
Für Schäden durch Dachlawinen am geparkten Auto kann ein Hauseigentümer zwar grundsätzlich haftbar gemacht werden. Denn im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht muss er dafür Sorge tragen, dass Straße und Gehweg gefahrlos passiert werden können. Darunter fällt beispielsweise, dass er bei heftigen Schneefällen oder Tauwetter das Dach überprüfen muss. Er ist jedoch nicht verpflichtet, Fanggitter anzubringen oder das Dach zu räumen. Wer also im Bereich eines Dachs mit großen Schneemassen einen Parkplatz findet, sollte sich genau überlegen, ob er sein Auto nicht lieber woanders abstellt. Denn möglicherweise bleibt er auf den Reparaturkosten sitzen, es sei denn, man hat eine Vollkaskoversicherung, die in solchen Fällen in aller Regel einspringt. Bei großen Schneemengen oder Schneeverwehungen müssen Hausbesitzer mit gut sichtbaren Warntafeln auf die mögliche Gefahr aufmerksam machen. Autofahrer sollten derartige Hinweise unbedingt beachten. Ansonsten müssen sie sich bei Schadensersatzforderungen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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