Kfz-Versicherung: Kündigung wegen Beitragserhöhung
Wechsel auch nach dem 30. November möglich
Kündigungsfrist verpasst? Viele Autofahrer haben auch nach dem 30. November die Chance, zu einem Anbieter mit besseren Konditionen zu wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar 2017 ohne Schadensfall. Mit Erhalt der Rechnung hat der Versicherte dann einen zusätzlichen Monat Zeit. Tipp: Schauen Sie sich die Rechnung genau an und vergleichen Sie den fälligen Beitrag mit der Versicherungssumme aus dem Vorjahr. Die Anbieter machen von sich aus nicht auf eine Beitragssteigerung aufmerksam. Ist der Betrag in nur einem Bestandteil gestiegen, also Haftpflicht oder Kasko, so ist ein Ausstieg aus dem gesamten Vertrag möglich.
Sonderkündigungsrecht auch nach Schadensfall
Was viele Autofahrer nicht wissen: Bei einem Schadensfall kann der Versicherte innerhalb eines Monats nach Abwicklung ebenfalls kündigen. Grund dafür ist häufig die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse und die damit verbundene Beitragserhöhung. Ein Wechsel der Assekuranz ist darüber hinaus bei einem Gebrauchtwagenkauf oder –verkauf möglich, allerdings nur bei Ab- und Anmeldung. Wird ein noch angemeldetes Fahrzeug verkauft, geht die Police des Vorbesitzers automatisch auf den Käufer über. Bei der Kündigung muss man auf die Formalitäten achten. In dem Schreiben sollte man eindeutig Bezug auf den Kündigungsgrund nehmen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, versendet den Brief per Einschreiben mit Rückschein. So hat man bei Unstimmigkeiten einen Nachweis, dass das Schreiben fristgerecht versandt wurde und beim Empfänger auch angekommen ist. Wichtig bei der Suche nach einem neuen Anbieter ist das Preis-Leistungs-Verhältnis. Nicht nur die Beitragshöhe ist ausschlaggebend. Wer von den Vorteilen der ADAC Autoversicherung profitieren will, kann sich bei den Clubexperten unter Tel.: 089 51 95 159 oder in allen Geschäftsstellen unverbindlich und kostenlos beraten lassen.
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