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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Jetzt werden noch mehr Kosten erstattet
Die Überbrückungshilfe III mit Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragen
Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung wegen Corona betroffen sind, haben Anspruch auf mit finanziellen Hilfen. Seit Januar gibt es die Überbrückungshilfe III, die bis Juni läuft. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftige aus Kunst und Kultur.
Der Katalog der Hilfen wurde länger
Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wurde bei der Überbrückungshilfe III erweitert:
• Jetzt sind auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs-, oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro förderfähig.
• Marketing- und Werbekosten sind in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.
• Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt.
• Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.
• Für verderbliche Ware und für Saisonware dieses Winters wird eine Sonderregelung für Einzelhändler eingeführt: Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte.
Der deutlich verreinfachte Zugang zur Überbrückungshilfe III beinhaltet zukünftig ein einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch zum Vorjahr können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
Steuerberater oder Prüfer muss den Antrag einreichen
Beantragt wird Überbrückungshilfe von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Diese prüfen die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten und beantragen die Überbrückungshilfe über die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren.
Noch bis zum 31. März 2021 können online Anträge für die Überbrückungshilfen II gestellt werden. Bereits jetzt ist die Beantragung für die Überbrückungshilfe III möglich.
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