Wirtschaftskriminalität: kein Kavaliersdelikt
Fachanwalt Florian Kraus informiert beim Grünen-Treffen
Um das Thema Unternehmensstrafrecht geht es auf dem Oktober-Treffen des Ortsverbands Westend-Laim der Münchner Grünen. "VW, Deutsche Bank, Heckler & Koch – Müssen auch Unternehmen bestraft werden?", lautet die Frage am Donnerstag, 20. Oktober, in der Gaststätte Bergmannshof, Landsberger Straße 73. Beginn ist um 19.30 Uhr.
Grünen-Mitglied Florian Kraus, Fachanwalt für Strafrecht und nahezu ausschließlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, gibt eine kurze Einführung zu diesem Thema und steht an diesem Abend als Experte zur Verfügung. „Wirtschaftskriminalität ist kein Kavaliersdelikt und schädigt uns alle“, so Florian Kraus.
Das Land NRW hat den Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuchs veröffentlicht, der von der großen Koalition und von den Grünen uneinheitlich bewertet wird. Bisher können gegen Unternehmen Geldbußen in Millionenhöhe und gegen individuell Verantwortliche wie Geschäftsführer oder Vorstände Kriminalstrafen wie Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt werden. Der Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuchs sieht dagegen vor, dass auch gegen Verbände echte Kriminalstrafen verhängt werden können, was bisher im deutschen Recht nicht möglich war. Da nach dem deutschen Strafrecht für die Verhängung einer Kriminalstrafe eine individuelle Schuld gegeben sein muss, wird der Entwurf teilweise kritisch gesehen, weil ein Verband an sich nicht schuldhaft handeln kann. Dass diese Problematik nicht nur die großen Unternehmen treffen kann, zeigen beispielsweise die Skandale um Müller Brot und Sieber Wurst in den vergangenen Jahren.
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