Trotz Umsatzeinbußen
Gewerbetreibende am Romanplatz bekommen keine Entschädigung von der Stadt
Großbaustellen in der Landeshauptstadt München gibt es viele. Sie schränken oft nicht nur den Verkehr enorm ein und verursachen Staus, sondern führen bei den ortsansässigen Gewerbetreibenden und Einzelhändlern zu massiven Umsatzeinbußen. So etwa am Romanplatz, an dem es erst seit Mitte Dezember vergangenen Jahres wieder einigermaßen rund läuft. Abgeschlossen ist die Baustelle allerdings noch nicht, denn die noch ausstehenden Straßenbauarbeiten dauern noch bis in den Herbst.
Für die Gewerbetreibenden, die durch die neunmonatige Großbaustelle am Romanplatz teils enorme Umsatzeinbußen hatten, wird es keine Entschädigung geben. Dies geht aus einem Schreiben von Clemens Baumgärtner an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) hervor. Das Lokalparlament hatte im August vergangenen Jahres eine entsprechende Anfrage gestellt. Der Referent für Arbeit und Wirtschaft teilt mit, dass er hierzu die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) beziehungsweise die Stadtwerke München (SWM) um Stellungnahme gebeten habe.
In der Eigenschaft als Verkehrsunternehmen der Landeshauptstadt München sei man von Seiten der SWM verpflichtet, im Interesse der Bürger den öffentlichen Nahverkehr in München zu betreiben und sicherzustellen. Hierzu gehöre auch die Durchführung erforderlicher Arbeit an der Verkehrsinfrastruktur. „Wir bedauern, dass die erforderlichen Arbeiten nicht immer gänzlich ohne Beeinträchtigungen der anliegenden Gewerbetreibenden ausgeführt werden können, auch wenn die Stadtwerke München bei der Planung und Ausführung der Arbeiten versucht, die Interessen der Anlieger bestmöglich zu berücksichtigen.“
Keine Rechtsgrundlage
Eine Entschädigung für die Umsatzeinbußen könne man leider nicht anbieten. Hierfür bestehe keine Rechtsgrundlage, erklären die Stadtwerke weiter. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes habe ein Anlieger Bauarbeiten an der Straße grundsätzlich entschädigungslos zu dulden, da er mit entsprechenden Bauarbeiten zu rechnen habe. „Lediglich in Ausnahmefällen, wenn die Arbeiten nach Art und Dauer sich besonders einschneidend, gar existenzbedrohend, ausgewirkt haben, kommt eine Entschädigung der Anlieger in Betracht, wobei die diesbezügliche Opfergrenze verhältnismäßig hoch anzusetzen ist.“
Die SWM weisen zudem darauf hin, dass eine Erreichbarkeit zu Fuß und per Rad – im konkreten Fall ging es um ein Café am Romanplatz – stets möglich war, da der Fußweg entlang der Gebäude durchgehend zugänglich gewesen sei. Auch sehe man trotz der Betriebseinstellungen bei der Tram die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den naheliegenden Haltestellen als gegeben.
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