Leicht veränderter Umgriff
Erhaltungssatzung für St. Benno-Viertel beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat aktuell die Erhaltungssatzung „St. Benno-Viertel“ beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die im Februar 2019 auslaufen wird. Nach Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit leicht verändertem Umgriff, der einige Erweiterungen und Arrondierungen umfasst, mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten.
Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt überwiegend auf dem Gebiet des 3. Stadtbezirks (Maxvorstadt) und zu einem kleinen Teil im 9. Stadtbezirk (Neuhausen-Nymphenburg). Es erstreckt sich von der Nymphenburger Straße im Süden bis zur Dachauer Straße im Norden sowie von der Lazarettstraße im Westen bis zur Sandstraße im Osten. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum. Aktuell gibt es in München insgesamt 22 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 277.000 Einwohner in 154.000 Wohnungen leben.
„Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten“
Nach Angaben der Landeshauptstadt ist die Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 ein wichtiges Instrument, um bestehende Wohnungen vor Umwandlungen und Luxussanierungen zu schützen. In Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung gelte, müssen geplante Modernisierungen vom Sozialreferat (Amt für Wohnen und Migration) zusätzlich genehmigt werden. Ziel sei es, Luxussanierungen, die in der Regel eine Verdrängung der Mieter zur Folge haben, zu verhindern und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Bei den Erhaltungssatzungsgebieten handelt es sich nach Angaben der Landeshauptstadt München immer um Gebiete, in denen der Wohnungsbestand auch ein gewisses Aufwertungspotenzial aufweist. Jedoch sei die Erhaltungssatzung kein Instrument des individuellen Mieterschutzes, sondern habe vielmehr die Aufgabe, das angestammte Milieu zu erhalten, wenn dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich sei, der so genannte Milieuschutz.
Stadtweites Monitoring
Seit März 2014 unterliege auch die Umwandlung in Wohnungseigentum einer zusätzlichen Genehmigungspflicht. Ein entsprechender Antrag ist ebenfalls beim Sozialreferat zu stellen. Des Weiteren steht der Landeshauptstadt München in Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufsrecht zu. Um dieses abzuwenden, kann die Käuferseite eine so genannte Abwendungserklärung abgeben. Darin verpflichtet sie sich, sowohl die Umwandlung in Eigentumswohnungen als auch unangemessene Modernisierungsmaßnahmen zu unterlassen. Die Vorkaufsrechtsprüfung wird vom Kommunalreferat durchgeführt. Erhaltungssatzungen sind auf fünf Jahre befristet und werden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Hilfe eines stadtweiten Monitorings vor ihrem Ablauf erneut überprüft. Gegebenenfalls werden sie dann, wie aktuell für das „St-Benno-Viertel“ erneut erlassen. Aktuell existieren derzeit in München 22 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 277.000 Einwohner in 154.000 Wohnungen leben.
Unter www.muenchen.de/stadtplanung, Stichwort „Erhaltungssatzungen“, sind weitere Informationen zu finden. Dort ist auch die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München – 30 Jahre Milieuschutz, 2017“ zum Download abrufbar.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH