Vignettenersatz bei Scheibenbruch?
Horst K., Sauerlach, fragt: Ich habe eine Jahresvignette für Österreich. Wegen eines Steinschlags muss die Windschutzscheibe komplett ausgetauscht werden. Muss ich nun ein neues „Pickerl“ kaufen?
Nein. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht. Das Pickerl wird jedoch auf dem Kulanzweg ersetzt. Die Kulanz wird nur bei Jahresvignetten gewährt. Den neuen Aufkleber erhalten Sie bei den österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, an den Mautstellen der ASFINAG sowie an den Grenzstationen Kiefersfelden, Salzburg, Mittenwald/Scharnitz sowie Passau/Suben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Trägerfolie, von der das Pick-erl abgezogen wird, mit der Seriennummer vorweisen können. Autofahrer, die sich in diesen Tagen eine neue Jahresvignette zulegen, sollten die Folie deshalb gut aufbewahren. Nötig sind darüber hinaus die abgelöste Ori-ginal-Vignette, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie der Werkstattrechnung. Informationen erteilt die ASFINAG unter der kostenfreien Rufnummer 0800 400 12 400. Kostenlosen Vignettenersatz bei Scheibenbruch leis-ten im Übrigen auch die Schweiz und Tschechien. Für die Schweiz gilt: Falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, erstatten die Zollämter die Jahresvignette. Dazu sind der beschädigte Aufkleber mit Seriennummer, eine Bestätigung der Assekuranz, dass die Kosten nicht übernommen werden, sowie die Werkstattrechnung vorzulegen. Informationen erteilt die schweizerische Oberzolldirektion unter Tel.: 0041 31 323 38 55. Der Austausch in Tschechien erfolgt in allen nationalen Postämtern unter Vorlage der alten Vignette sowie des Vig-nettenabschnitts, auf dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen werden muss. Benötigt wird darüber hinaus die Werkstattrechnung.
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