Populäre Auto-Irrtümer – Teil 2
Der ADAC stellt verbreitete Mythen richtig.
Wer fett isst, hat bei Alkoholkontrollen gute Karten. Mit Haarspray behandelte Kennzeichen verwirren Radarboxen. Und nach einer Kollision sollte man sich keinesfalls dem Unfallauto nähern, denn es könnte jederzeit explodieren.
Alle drei Geschichten haben eines gemeinsam: Sie stimmen nicht. In seiner dreiteiligen Serie über weit verbreitete Auto-Irrtümer stellt der ADAC beliebte Legenden richtig.
Ist die Parkuhr kaputt, muss man fürs Parken nichts zahlen.
Das ist Wunschdenken. Die Realität sieht jedoch anders aus. Versagt ein Parkautomat seinen Dienst, muss der nächste aufgesucht werden. Sind alle Maschinen in der näheren Umgebung defekt, darf man mit Parkscheibe maximal bis zur angegebenen Höchstparkdauer stehen bleiben.
Telefonieren beim Autofahren ohne Freisprechanlage ist zwar verboten. Einen Anruf am Handy schnell wegdrücken, ist hingegen kein Problem.
Weit gefehlt. Wer während des Fahrens einen eingehenden Anruf auf seinem Mobiltelefon wegdrückt, muss zahlen. Denn auch das bloße Abweisen eines Anrufs gilt als Benutzung des Geräts. Wer im Übrigen meint, mit Freisprecheinrichtung könne man unbesorgt am Steuer telefonieren, der irrt. Den höchsten Unsicherheitsfaktor beim Autofahren stellt das Gespräch an sich dar, egal ob mit Freisprechanlage oder Handy in der Hand. Daher sollte man beim Fahren ganz aufs Telefonieren verzichten.
Nach einem Crash niemals zum Unfallauto gehen, denn es könnte jederzeit explodieren.
Falsch. Fahrzeuge von heute verfügen bereits seit einigen Jahren über einen so genannten „Crash-Schalter“. Er unterbricht im Fall eines Unfalls die gesamte Kraftstoffversorgung des Fahrzeugs, wodurch kein Benzin oder Diesel aus dem System austreten kann.
Beim Gebrauchtwagenkauf ist eine gültige Prüfplakette ein Qualitätsmerkmal.
Irrtum! Bei der Hauptuntersuchung werden nur sicherheits- und umweltrelevante Bauteile eines Fahrzeugs überprüft. Die dabei erworbene Plakette ersetzt keine gründliche Fahrzeuguntersuchung, wie sie beispielsweise der ADAC in seinen Prüfzentren durchführt.
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