Mit einem Reimport sparen
Tipps für Neuwagenkauf im Ausland
Die Neuwagenpreise in Deutschland sind hoch und bei gefragten Modellen werden oft nur geringe Rabatte gewährt. Wer den Mehraufwand nicht scheut, kann laut ADAC mit einem Reimport aus dem Ausland viel Geld sparen. Generell günstige Kaufländer sind Dänemark und die Niederlande. Anschriften von Vertragshändlern findet man im Internet unter dem Herstellernamen und dem Länderkürzel, zum Beispiel „www.herstellername.nl“. Beim Preisvergleich sollte auf eventuelle Unterschiede in der Grundausstattung geachtet werden, denn die gleiche Typen- und Modellbezeichnung bedeutet nicht unbedingt, dass jedes Ausstattungsdetail identisch ist. Allerdings sind die für die Zulassung in Deutschland wesentlichen Standards in allen EU-Ländern gleich.
Wichtige Papiere
Ist ein Händler gefunden, sollten im Kaufvertrag Ausstattung und Übergabetermin schriftlich fixiert werden. Wichtig ist, dass darin auch der Begriff „Neufahrzeug“ erwähnt wird. Die landesüblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original aushändigen lassen. Zudem auf der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Certificate of Conformity (CoC) bestehen. Ebenfalls wichtig ist, dass das Serviceheft mit der Übergabeinspektion vom Händler abgestempelt, unterschrieben und das Übergabedatum eingetragen ist.
Für die Überführung sollte generell ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes verwendet werden. Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind für die Einfuhr nicht zulässig.
Nach Einfuhr müssen beim Wohnsitz-Finanzamt innerhalb von zehn Tagen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis bezahlt werden. Bei der örtlichen Zulassungsstelle erhält man gegen Vorlage der Originalpapiere und -rechnung sowie der CoC-Bescheinigung die Zulassungsbescheinigungen I und II.
Alternativ Re-Importeur
Alternativ kann man einen deutschen Re-Importeur einschalten. In den Preisvergleich einbeziehen sollte man die gesparten Reisekosten. Achtung vor überzogenen Sparversprechungen: Im günstigsten Fall sind um die 30 Prozent realistisch.
Wenn eine Anzahlung verlangt wird, sollten die Kaufverhandlungen abgebrochen werden.
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