Im Winter kann es teuer werden
Um unnötige Bußgelder zu vermeiden, hat der ADAC zusammengestellt, was Autofahrer in der kalten Jahreszeit beachten sollten.
Winterreifen-Verordnung
Die seit Dezember 2010 geltende „Winterreifen-Verordnung“ besagt, dass eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung für alle gilt, die mit dem Auto bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn" unterwegs sind. Dies ist auch verbindlich für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Der einfache Verstoß wird mit einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro geahndet. Außerdem wird dieser in Flensburg eingetragen und mit einem Punkt geahndet. Bei einer Behinderung des Verkehrs als Folge falscher Bereifung bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Auch in der Haftpflichtversicherung kann es zu einer Mithaftung kommen.
Unnötiges Laufenlassen des Motors
Die Unsitte ist nicht auszurotten: In der kalten Jahreszeit wird früh morgens der Wagen gestartet, und während der Besitzer gemütlich das Garagentor schließt, sich von Mutti verabschiedet oder die Scheiben säubert, läuft der Motor minutenlang im Stand. Das macht unnötigen Lärm und bringt nicht viel! Der Wagen wird dadurch nicht schneller warm. Die Heizung kommt nicht flotter auf Touren. Die Scheiben tauen nicht früher ab. Hier droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Freie Sicht
Gute Sicht muss einfach sein. Wer sein Auto - aus Bequemlichkeit oder weil der Eiskratzer gerade nicht zur Hand ist - nur mit einem kleinen Guckloch in der zugeschneiten oder total vereisten Frontscheibe in Gang setzt, kann mit 10 Euro Verwarnungsgeld belangt werden.
Frostschutzmittel
Was aber weniger bekannt ist, ist die Pflicht, Frostschutzmittel in das Scheibenwaschwasser zu geben. Im Falle von festgestelltem Fehlverhalten drohen 20 Euro Verwarnungsgeld.
Beleuchtung
Sehen und gesehen werden, hierzu rät der ADAC: Nicht mit verschmutzten Scheinwerfern und Rücklichtern fahren, denn sonst droht ein Verwarngeld bis zu 35 Euro.
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