„Ist uns allen wichtig“
Wie sieht es mit dem „Stäbli-Weg“ inzwischen aus?
Als vor sieben Jahren der Stäbli-Durchstich endgültig scheiterte (die Regierung von Oberbayern hatte den Plan der Stadt, die Stäblistraße um 400 Meter bis zum Neurieder Kreisel / A 95 zu verlängern, gestoppt), wollten viele Bürger vor Ort wenigstens den auf der Durchstichtrasse vorgesehenen Fuß- und Radweg haben.
Ein solcher „Stäbli-Weg“ würde eine kurze und zugleich sichere Verbindung aus dem Süden Forstenrieds und von Fürstenried West hin zu Grundschule, Kitas und Kirche in Forstenried schaffen, erklärt Hannelore Prechtel (SPD) in einem Antrag für den Bezirksausschuss (BA) 19. Jetzt sei das Radfahren in diesem Bereich mit starkem Verkehr auf engen ehemaligen Dorfstraßen durchaus lebensgefährlich.
Mehr Geld verfügbar
Prechtel verwies darauf, dass es seit Dezember eine höhere Nahmobilitätspauschale gebe – also mehr Finanzmittel, um den Weg zu realisieren. „Wir können der Verwaltung nicht oft genug auf die Nerven gehen, damit sich etwas tut“, begründete sie ihren aktuellen Antrag. Mit ihm wollte die SPD die Stadt auffordern lassen, die Pauschale für den Bau des Wegs zu nutzen.
Grundstücke in der Schwebe
Peter Sopp (Grüne) wies darauf hin, dass nicht alle Grundstücke auf der Trasse verfügbar seien. U.a. sei dort ein Bauvorhaben in der Schwebe. Das städt. Kommunalreferat solle daher besser mit den Eigentümern verhandeln, um einen Weg von der Einmündung Stäblistraße / Forstenrieder Allee zur Rothspitz- / Sperlstraße zu schaffen (also auf einem ersten, etwa 180 Meter langen Stück der „Stäbli-Trasse“). Dies sei ein erster Schritt, um die sichere Radwegverbindung zwischen Stäblistraße und Neurieder Kreisel zu bekommen.
„Uns ist der Radweg wichtig!“, fasste BA-Vorsitzender Ludwig Weidinger (CSU) zusammen. Er zeigte sich überzeugt davon, dass das städt. Planungsreferat mit Nachdruck die nötigen Schritte übernehme. Die Stadt soll den Bezirksausschuss nun über den aktuellen Sachstand informieren. Auf diese Forderung einigte sich das Gremium und stellte den Prechtel-Antrag zur Nutzung der Nahmobilitätspauschale zurück.
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