"Wellenbad" bleibt vorerst geschlossen
Vorgaben können an der Badestelle an der Würm nicht erfüllt werden
Freibäder, Spielplätze und Sportanlagen dürfen in Bayern seit kurzem wieder geöffnet werden, allerdings unter unterschiedlichen strengen Rahmenbedingungen. Unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen für Freibäder ist es der Gemeinde Planegg leider nicht möglich, die Badestelle an der Würm, im Volksmund „Wellenbad“, zu öffnen.
Für eine Öffnung müsste die Gemeinde Personal bereitstellen, das den Zutritt, die maximal zulässige Zahl an Badegästen, den zeitlichem Aufenthalt in der Anlage und die maximal zulässige Verteilung der Besucher auf den Wiesenfläche und im Wasser strikt regelt. Nachdem sich die Badestelle großer Beliebtheit erfreut, die verfügbare Fläche begrenzt ist und kein Eintritt verlangt wird, müsste erst ein technisches Zulassungs- oder Zugangssystem beschafft und installiert werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich am Eingang zum Badebereich Massen an Besuchern stauen.
"Der Aufwand hierfür ist immens. Es ist nicht möglich, die Einhaltung der allgemein gültigen Regelungen den Besuchern selbst zu überlassen. Wir können den Drang, endlich wieder gewohnte Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, durchaus verstehen und nachvollziehen; allerdings begeben wir uns mit der Öffnung unserer Badestelle ohne Kontrolle in eine Haftung, die wir so nicht übernehmen können", schreibt die Gemeinde Planegg in einer Pressemitteilung. "Daher bleibt die Badestelle an der Würm zumindest im Moment weiterhin geschlossen. Sollten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben grundlegend ändern und weitere Lockerungen greifen, so werden wir diese gewissenhaft hinsichtlich der Öffnung der Badestelle prüfen."
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