„Kritisch reflektieren“
Entscheidung zur Fahrradstraße vertagt
Zwischen Heimeranplatz und Georg-Freundorfer-Park gibt es beidseitig einen baulichen Radweg. Zugleich besteht Tempo 30 auf der Fahrbahn des motorisierten Verkehrs (ein baulicher Radweg ist damit nicht notwendig). Der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) setzte sich dafür ein, dass auf dieser Strecke der Radweg zurückgebaut und eine Fahrradstraße ausgewiesen werde. Damit wären die Verkehrswege übersichtlicher, dem Wunsch nach Ausbau des Radwegnetzes würde man Genüge tun und mehr Platz für Freischankflächen und Passanten entstünden zudem auf einem breiter werdenden Bürgersteig. Das Baureferat hatte dem Antrag des BA 8 nach Rückbau des Radwegs zugestimmt und sogar die Maßnahme vorgemerkt. Mit jüngstem Schreiben nun aber relativiert die Behörde: „Im September 2019 wurde vom Oberbürgermeister ein Stopp in Sachen Radwegrückbau in Tempo-30-Zonen verfügt. Dieser Stopp gilt solange, bis sich der Stadtrat erneut mit der Thematik Rückbau von Radwegen in Tempo-30-Zonen befasst hat.“
Einheitliche Regel gefordert
Eigentlich würde sich die Heimeranstraße sehr gut als Fahrradstraße eigenen, da sie als wichtige Verbindungsstraße für den Radverkehr gilt und somit also dem Ausbau des angestrebten Radnetzes dienen würde. Voraussetzung für eine Fahrradstraße ist jedoch, dass der Radverkehr ausdrücklich auf der Fahrbahn geführt wird. Das heißt, dass der bauliche Radweg hier weg müsste. Diesen nun aber will die Stadtverwaltung in der Heimeranstraße zunächst doch noch stehen lassen.
Die Erklärung dafür: „Aufgrund des nun mittlerweile 24 Jahre alten Beschlusses über den Radwegrückbau und den Forderungen des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ ist das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, das aktuelle Vorgehen und den alten Beschlussinhalt im Lichte evtl. vorhandener neuer Erkenntnisse kritisch zu reflektieren und darauf aufbauend dem Stadtrat im 1. Halbjahr 2020 ein aktuelles konzeptionelles Vorgehen zur Entscheidung vorzulegen, das den Beschluss aus dem Jahr 1995 ersetzt, ergänzt und/oder dessen Gültigkeit bestätigt.“ Man plant, aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen heranzuziehen bzw. in Auftrag zu geben, Unfalldaten einzuholen und Vergleiche mit anderen Städten herzustellen, um ein zeitgemäßes Konzept vorzulegen.
Wie es mit der Heimeranstraße weitergeht, ist also vertagt. Der BA aber ist mit diesem Schreiben nicht einverstanden. Man müsse für den Straßenabschnitt zwischen Georg-Freundorfer-Park und Heimeranplatz eine einheitliche Regelung finden. Denn: Einerseits lässt der bauliche Radweg vermuten, das Radfahrer Vorrecht haben, andererseits wurde vor wenigen Monaten erst ein „Vorfahrt achten“ – Schild für Radfahrer an der Kreuzung Heimeran-/ Geroltstraße aufgestellt, weil die Rechtslage unklar ist.
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