Planungsrecht hilft nicht weiter
Kino ist trotzdem gesichert
Um das Sollner Kino zu retten, hatte die Bürgerversammlung im Münchner Süden im Herbst eine Änderung des Flächennutzungsplans oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan empfohlen.
Das städt. Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat aber darauf hingewiesen, dass die Sicherung des Kinos mit solchen planungsrechtlichen Mitteln nicht möglich ist.
Der Flächennutzungsplan stelle den Bereich um das Kino als allgemeines Wohngebiet dar. In einem solchen sind kleinere gewerbliche Betriebe zulässig - also auch das Kino. Eine Änderung des Flächennutzungsplans sei deswegen nicht erforderlich.
Auch der Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes helfe nicht weiter.
Betrieb gesichert
Der Weiterbetrieb des Filmkinos Solln sei mittlerweile aber auf Basis privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Pächter der Immobilie gewährleistet, teilten die Stadtplaner mit.
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