Münchner Wochenanzeiger - Hier werden Sie gelesen
2 x pro Woche mit ca. 2 Millionen Zeitungen
Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
"Kann, aber muss nicht"
Norbert Schraudolph hat im Werbe-Spiegel (Ausgabe vom 29. April) nach dem Sinn der "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt"-Schilder in der Alten Allee gefragt. Wolfgang Breuninger ergänzt dazu:
Ich weise auf die Reform der StVO im Jahre 1998 hin. Seitdem ist die Benutzung eines vorhandenen Radwegs keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird. Wenn also auf Radwegen die Zeichen 237, 240 oder 241 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) fehlen, kann dieser, muss aber nicht benutzt werden.
Ich meine, bevor weiter Steuergelder für neue Fahrradwege ausgegeben werden, sollten erst alle vorhandenen mit den o.g. Gebotszeichen "nachgerüstet" werden.
Was die neuen Verbesserungen der StVO (u.a. Abstand zu Radfahrern) bewirken, kann ich als Busfahrgast und Straßenanlieger täglich sehen, wenn provokant die Fahrbahn fast in der Mitte und langsamer als nötig befahren wird (trotz vorhandenen aber unbeschilderten Radwegen).
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH