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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Theoretische Möglichkeit
Genossenschaftswohnungen in Neuhausen könnten als Erhaltungssatzungsgebiete ausgewiesen werden
Die Landeshauptstadt München soll die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-West (EBG) dabei unterstützen, preiswertes Wohnen auch im Gebäude an der Sedlmayr-, Schluder- und Schlörstraße langfristig zu sichern und falls nötig sogar mit dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) über einen vergünstigten Ankauf auf Basis der Empfehlung der Baulandkommission verhandeln. So zumindest lautet eine Forderung von Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) in einem Stadtratsantrag, auf den Kommunalreferentin Kristina Frank nun geantwortet hat
„Finanziellen Möglichkeiten der Genossenschaft erschöpft“
Der EBG sei es laut eigener Aussage im Jahr 2030, wenn der Erbbaurechtsvertrag ausläuft, nicht möglich, die verbleibenden 278 Wohnungen vom BEV zu erwerben, da nach dem 2019 erfolgten Kauf von 470 Wohnungen und der damit verbundenen Aufnahme eines 100 Millionen Euro-Kredits die finanziellen Möglichkeiten der Genossenschaft erschöpft seien. „Das Problem sei, dass sich die derzeitigen hohen Bodenrichtwerte sowohl auf den Kaufpreis als auch auf den neu zu ermittelnden Erbbauzins bei einer etwaigen Vertragsverlängerung an der Sedlmayr-/Schluder-/ Schlörstraße auswirken und sich somit zu gegebener Zeit in Form wesentlich höherer Mieten niederschlagen dürften“, betont Kristina Frank.
„Nicht zuletzt durch das jahrelange Engagement der Stadt konnte nun zwar erreicht werden, dass nicht nur die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), sondern auch das BEV ab sofort Grundstücke analog der bereits seit längerem bei der BIMA geltenden Verbilligungsrichtlinien für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus im Wege des Erstzugriffs an Kommunen verkaufen kann“, so die Kommunalreferentin weiter. Hierbei könne der Kaufpreis pro neu geschaffener sozial geförderter Wohneinheit um bis zu 25.000 Euro reduziert werden. Diese Vergünstigung umfasse allerdings nach Rückfrage beim BEV derzeit leider keine Erbbaurechtsgrundstücke.
„Wirtschaftlich in Zeiten von Corona nicht vertretbar“
Insofern bestehe allenfalls die Möglichkeit, Verhandlungen über einen Ankauf zu Marktpreisen zu führen. „Das sogenannte Erstzugriffsrecht der Kommune würde in diesem Fall ebenfalls nicht greifen, da dieses nur gilt, wenn geförderte Wohnungen neu geschaffen werden, so dass sich die Stadt möglicherweise einem Bieterwettbewerb unterwerfen müsste“, erklärt Kristina Frank. Dies dürfte ihrer Ansicht nach weder im Sinne des Stadtratsantrags sein, noch sei es – bei einem Kaufpreis, der im dreistelligen Millionenbereich liegen werde – wirtschaftlich gerade in Zeiten eines Corona-Haushalts vertretbar.
„Kaufpreise deutlich senken“
Viele Eisenbahnergenossenschaftswohnungen im Stadtgebiet seien nicht an Bahnbedienstete, sondern an Mitarbeiter im öffentlichen Dienst vermietet. Das BEV gestehe den Genossenschaften zwar Vergünstigungen für jede von Eisenbahnern genutzte Wohnung zu, nicht aber für von Bediensteten des öffentlichen Dienstes genutzte Wohnungen. „Derzeit gibt es Bestrebungen der Genossenschaften, hier ein Entgegenkommen des BEV zu erreichen. Dies würde die Kaufpreise deutlich senken und es den Genossenschaften ermöglichen, das Eigentum an den Erbbaurechtsgrundstücken zu erwerben beziehungsweise den Erbbauzins bei Vertragsverlängerung im Rahmen zu halten“, betont die Kommunalreferentin.
„Geeignetes Instrumentarium zum Schutz dieser Baugenossenschaft“
„Wir haben darüber hinaus das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Prüfung gebeten, ob der Eisenbahnerbaugenossenschaft anderweitige Unterstützung im Rahmen der Wohnbauförderung angeboten werden kann“, so Kristina Frank. Das Planungsreferat habe hierzu grundsätzlich auf den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24. Juli 2019 („Erhaltungssatzungen weiterentwickeln“) verwiesen. Darin wurde beschlossen, dass Gebiete im Umfeld von Genossenschaften, deren Erbbaurechte zeitnah auslaufen, im Rahmen der turnusmäßigen Untersuchungen beziehungsweise bei der Prüfung von neuen Erhaltungssatzungsgebieten berücksichtigt werden sollen. Die betreffenden Erbbaurechtsobjekte in der Sedlmayr-, Schluder- und Schlörstraße seien darin explizit erwähnt. „Somit wäre im Bedarfsfall die Aufnahme der Anwesen in ein Erhaltungssatzungsgebiet grundsätzlich vorstellbar und würde ein geeignetes Instrumentarium zum Schutz dieser Baugenossenschaft darstellen“, erklärt die Kommunalreferentin. Der Forderung nach Unterstützung der Genossenschaft werde dadurch in geeigneter Weise Rechnung getragen.“
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