Nicht zielführend
Antrag aus Bürgerversammlung abgelehnt: Kein erhöhtes Bußgeld für das Wegwerfen von Zigarettenkippen
Das Wegwerfen von Zigarettenkippen soll mit höheren Bußgeldern belegt werden, damit unter anderem die Vergiftung des Grundwassers reduziert wird. Diesen Antrag hatte die Bürgerversammlung Neuhausen-Nymphenburg Ende vergangenen Jahres mehrheitlich so beschlossen. Nun hat sich das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mit dem Ganzen beschäftigt und den Vorschlag abgelehnt. „Abgesehen davon, dass eine Ahndung tat- und schuldangemessen sein muss, löst allein die Ankündigung oder Verhängung drakonischer Bußgelder das Problem noch nicht“, erklärt das KVR in seiner Beschlussvorlage, der auch der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) zugestimmt hat.
55 Euro Strafe
Von Seiten des KVR sanktioniere man das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln – als Verstoß gegen die städtische Reinhaltungsverordnung – ohnehin bereits jetzt schon konsequent und mit bis zu 55 Euro. „Voraussetzung für ein bußgeldrechtliches Einschreiten ist allerdings neben der konkreten Beschreibung der Tat mit Benennung von Tatort und Tatzeit vor allem die Bezeichnung der Täter. Für eine Ahndung sind klare Beweise sowie die Personalien derer, die sich illegal ihres Abfalls erledigen, notwendig“, erklärt das KVR weiter. Und genau hier liege meist das Problem, nicht bei der Höhe der Sanktion. Wohl nicht zuletzt deshalb liegen dem KVR eigenen Angaben zufolge kaum Anzeigen vor.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH