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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Kommt nicht in Frage“
Keine verkehrlichen Änderungen an der Kreuzung Nymphenburger- / Romanstraße
Das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München hat an der Kreuzung Nymphenburger- und Romanstraße verkehrliche Maßnahmen geprüft, die vom Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) vorgeschlagen wurden, um dort die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen. Das Gremium hatte die Ideen eine Bürgers aufgegriffen und weitergeleitet. Übernommen wurde allerdings kein einziger Vorschlag. So hatte das Gremium etwa vorgeschlagen, die 30er-Zone bis zur Kreuzung Waisenhaus- / Nymphenburger Straße auszuweiten. Die Nymphenburger Straße liege im Bereich zwischen Südlicher Auffahrtsallee und Romanstraße in einer Tempo 30-Zone, teilt das Mobilitätsreferat mit. Die südliche Erweiterung der Zone bis zur Einmündung Waisenhausstraße sei aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Tempo 30-Zonen dürfen nach Angaben des Mobilitätsreferats nach der Vorgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nur in Wohngebieten mit geringem Durchgangsverkehr eingerichtet werden. Innerhalb einer Zone dürfe es unter anderem keine Vorfahrtsstraßen geben, keine Fahrbahnmarkierungen und keine benutzungspflichtigen Radwege. Die Nymphenburger Straße sei jedoch im besagten Abschnitt als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen und stelle eine wichtige und stark genutzte Verkehrsverbindung im Stadtviertel dar. Sie verfüge über Fahrbahnmarkierungen und benutzungspflichtige Radwege, so dass eine Ausweisung als Tempo 30-Zone nicht in Frage komme.
Breiter Radweg
Des Weiteren hatte der BA 9 vorgeschlagen, im weiteren Verlauf der Nymphenburger Straße einen ausreichend breiten Radweg anzulegen. Eine Überplanung der Nymphenburger Straße im Sinne der Forderungen des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ stehe noch aus und ist derzeit auch noch nicht absehbar, erklärt das Mobilitätsreferat. Unabhängig davon sei geplant, den Radweg auf der Westseite in der Nymphenburger Straße zwischen Romanstraße und Rotkreuzplatz auf seine Benutzungspflicht hin zu überprüfen.
Keine Sichtbehinderungen
Nach Ansicht des Lokalparlaments hätte zudem ein Aufstellbereich für Fahrradfahrer im nördlichen Teil der Nymphenburger Straße Sinn gemacht. Das jedoch sieht das Mobilitätsreferat anderes, denn nach einer Ortsbesichtigung der Kreuzung habe man die vom BA 9 geschilderte schlechte Sichtbeziehung nicht festgestellt können. „Bei einem langsamen Heranfahren bis an die Wartelinie ist die Sicht auf den aus der Romanstraße kommenden Verkehr gewährleistet. Neben Ortsbesichtigungen werden zur Klärung der Frage nach der Verkehrssicherheit immer die Erkenntnisse des Polizeipräsidiums München herangezogen“, so das Mobilitätsreferat weiter. Die zuständige Polizeiinspektion Neuhausen (PI 42) habe vor Ort ebenfalls keine Sichtbehinderungen festgestellt. Auch in der Vergangenheit habe es keine Beschwerden hinsichtlich der vom Gremium vorgebrachten Problematik gegeben.
„Gewohnheitseffekt“
Auch eine klarere Kennzeichnung der Verkehrsführung für Autofahrende beispielsweise durch eine farbige Markierung des Radweges sieht das Mobilitätsreferat als nicht notwendig an. Roteinfärbungen seien an Örtlichkeiten sinnvoll, an denen ein besonderer Gefahrenbereich verdeutlicht werden soll. „Die inflationäre Roteinfärbung von Radwegen beziehungsweise Radwegabschnitten möchten wir hingegen vermeiden, da dies bei den Verkehrsteilnehmern zu einem Gewohnheitseffekt führen würde, der dem Sinn der Roteinfärbung zur Verdeutlichung einer besonderen Gefahrenstelle widerspricht“, heißt es von Seiten des Mobilitätsreferats.
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