Was mache ich, wenn...
... meine Nachbarn sich beschweren, weil ich Schichtarbeiter bin und eher nachts lebe?
Anja Franz vom Mieterverein München e.V. rät:
Grundsätzlich gilt in einem Mehrfamilienhaus das sogenannte "Rücksichtnahmegebot". Demnach muss sich jeder Bewohner des Hauses in seinen Lebensgewohnheiten einschränken, sobald er damit die übrigen Mitbewohner oder Nachbarn stört. In der Regel gibt es auch Hausordnungen, die für alle Mieter gelten. Dort ist unter anderem geregelt, welche Ruhezeiten im Haus gelten. Aus Rücksicht auf den Großteil der Nachbarschaft sollte der betreffende Mieter demnach Musikanlage, Fernseher oder Computer lediglich in Zimmerlautstärke betreiben. Außerdem sollten Feierlichkeiten oder auch Abendessen mit Freunden ab 22 Uhr nach drinnen verlegt werden. Allerdings kann niemand etwas dagegen haben, wenn der betreffende Mieter nachts duscht oder sich etwas kocht, denn das sind Grundbedürfnisse, die ihm niemand verwehren kann.
Am sinnvollsten ist natürlich eine Vereinbarung mit den Nachbarn, die sich durch die antizyklische Lebensführung gestört fühlen, die möglicherweise bestimmte Tage im Monat festlegt, an denen der Schichtarbeitende auch mal länger oder lauter Musik machen oder Freunde zum Essen einladen und mit ihnen auch auf dem Balkon nach 22 Uhr plaudern darf.
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