Thema der Woche
Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel
ADAC: Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen
In den kommenden Tagen flattern die Bescheide der Kfz-Versicherer mit der Beitragshöhe für 2015 ins Haus. Dann stellt sich wieder die Frage: „kündigen oder nicht?“. Ein Anbietervergleich kann lohnenswert sein. Der ADAC sagt, was man dabei beachten sollte.
Stichtag 1. Dezember
Möglich ist der Wechsel in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Da dieser Stichtag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, reicht es aus, wenn das Kündigungsschreiben spätestens am Montag, den 1. Dezember bei der Versicherung eingeht. Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Generell sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Stets mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau vergleichen, denn billig ist nicht immer gut. Auch bei langjährig bestehenden Verträgen lohnt sich ein Vergleich, denn die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert – aber nur für neue Verträge. Wichtig: Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht mit auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt meist nicht. Tipp: Klar im Vorteil ist, wer zum Versicherungscheck ins ADAC Service-Center für eine ausführliche Beratung kommt. Informationen auch unter Tel.: 089 / 5 19 51 59.
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