Thema der Woche
Winterreifenpflicht im Ausland
Nicht nur in Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen. Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC bei Eis und Schnee auf der Straße die Pflicht, mit Winterbereifung zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder. Hierzulande sind es 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Die Winterreifenpflicht gilt neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Italien schreibt für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In den Provinzen Mailand und Südtirol sollten Autofahrer entsprechende Schilder beachten. Auch in Frankreich und der Schweiz kann auf die Verpflichtung durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen werden. In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor, in Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen dem 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Wer dort in den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte aber auch ohne die Bestimmung Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen.
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