Thema der Woche
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Police versichert in der Regel nur Ereignisse wie Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, den Tod eines nahen Angehörigen oder Unfall. Risiken wie die Gefahr durch Seuchen oder Terror sind nicht abgedeckt. Ob die Versicherung in den genannten Fällen zahlt, hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Wurde die Reise noch nicht angetreten und der Versicherte wird krank, besteht laut Vertrag voller Anspruch auf Ersatz der fälligen Stornogebühren. Wurde die Reise hingegen zum fraglichen Zeitpunkt bereits angetreten und eine der gebuchten Leistungen in Anspruch genommen, spricht man von einem Reiseabbruch. In dem Fall erstattet die Versicherung bestenfalls die Mehrkosten. Was man unbedingt beachten sollte: Ist das Risiko vorhersehbar, besteht kein Schutz. Beispiel: Eine junge Frau ist schwanger und bucht eine Reise nach Indonesien. Zwar möchte sich die Frau impfen lassen, doch aufgrund der Schwangerschaft kann die Prophylaxe nicht durchgeführt werden und die Frau tritt zurück. Dann bleibt sie auf den gesamten Stornogebühren sitzen. Wichtig: Damit man bei Krankheit oder Unfall auch sicher an sein Geld kommt, sollte man der Versicherung den Rücktritt schnellstmöglich melden. Der Arzt muss zudem eindeutig attestieren, dass der Versicherte nicht reisefähig ist.
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