Kfz-Versicherung: Kündigung wegen Beitragserhöhung
Wechsel auch nach dem 30. November möglich
Kündigungsfrist verpasst? Viele Autofahrer haben auch nach dem 30. November die Chance, zu einem Versicherungsanbieter mit besseren Konditionen zu wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich der Versicherungsbeitrag ändert, weil sich die Regionalklasse oder die Typklasse des Fahrzeugs ändert oder weil auf Grund des schlechten Schadenverlaufs die Prämie angehoben wird. Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer einen Monat vor in Kraft treten einer Änderung dies schriftlich mitteilen. Danach besteht für den Versicherungsnehmer ein Monat Zeit zum Kündigen.
Sonderkündigungsrecht auch nach Schadensfall
Im Schadenfall steht sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für den Versicherungsnehmer beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem er von der Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht durch seine Versicherung Kenntnis erlangt. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens zum Ablauf des Vertrages) wirksam werden soll.
Wichtig bei der Suche nach einem neuen Anbieter ist das Preis-Leistungs-Verhältnis. Nicht nur die Beitragshöhe ist ausschlaggebend. Wer von den Vorteilen der ADAC Autoversicherung profitieren will, kann sich bei den Clubexperten unter Tel.: 089 51 95 159 oder in allen Geschäftsstellen unverbindlich und kostenlos beraten lassen.
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