Haben Sie einen Migrationshintergrund?
Was gilt eigentlich als "Migrationshintergrund"? Für die Stadt München haben ihn folgende Bürger:
- Ausländer (alle, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - egal, wie lange sie schon in Deutschland leben).
- Deutsche Staatsangehörige, die nach 1955 zugewandert sind (durch Aus- und Übersiedlung, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht).
- Kinder von nach 1955 zugewanderten Vätern oder Müttern. Dazu gehören zum Beispiel Kinder aus binationalen Ehen und Optionskinder (das sind Kinder ausländischer Eltern, die automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt; diese Kinder müssen sich später für eine Staatsangehörigkeit entscheiden).
In München zählten 2011 20,3 % der Bürger als Ausländer und 33,1 % als Menschen mit Migrationshintergrund (zum Vergleich: in Berlin waren es mit 11,4 % bzw. 23,9 % deutlich weniger).
Quelle: Interkultureller Integrationsbericht 2013 der Landeshauptstadt München
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