Für ein friedvolles Miteinander
Gassigeh-Regeln auf dem Land
Viele Hundebesitzer, die mit ihrem Vierbeiner in der Stadt wohnen, freuen sich schon auf die wärmeren Frühlingstage: Endlich kann man wieder mit dem Hund ausgedehntere Spaziergänge machen. So mancher plant schon einen (Tages-)Ausflug aufs Land, wo sich der tierische Begleiter richtig austoben kann. Weniger erfreut darüber sind die Landwirte, Jäger und Bewohner. „Immer wieder kommt es zwischen den Ausflüglern und Anwohnern zu Konfliktsituationen“, weiß Judith Brettmeister, Sprecherin des Tierschutzvereins München. „Natürlich haben diese nicht generell ein Problem mit Hundebesitzern, wenn diese aber gewisse Regeln nicht beachten und ihre Vierbeiner unbedacht rumtollen lassen, führt das schnell zu Verärgerung.“ Damit ein friedvolles Miteinander gewährleistet werden kann, bittet der Tierschutzverein, folgende Gassigeh-Regeln auf dem Land zu beachten.
Keine Hinterlassenschaften!
„Ob in der Stadt oder auf dem Land: Grundsätzlich müssen Hundebesitzer den Kot ihrer Vierbeiner beseitigen“, stellt Brettmeister klar. „Da hilft es auch nicht, wenn dieser zwar eingesammelt, der Kotbeutel jedoch liegengelassen wird.“ Wenn Kühe oder Pferde die Beutel finden und fressen, könne das aufgrund der empfindlichen Verdauung im schlimmsten Fall tödlich enden. „Auch Essensreste oder sonstiger Müll darf auf keinen Fall auf den Feldern oder Futterflächen zurückgelassen werden! Das schadet nicht nur sämtlichen (Wild)Tieren, sondern ist den Anwohnern gegenüber schlicht respektlos. Bitte auch immer daran denken, dass Felder als Privatbesitz gelten und picknicken dort grundsätzlich untersagt ist.“
Des Weiteren ärgern sich Landwirte häufig über das Stöckchenwerfen sowie das Buddeln der Hunde im Feld. „Zum einen richten die Vierbeiner während der Vegetationsperiode durch exzessives Buddeln immense Schäden an, zum anderen werden die Stöckchen häufig mitten auf dem Feld liegengelassen. Diese können sich beim Bestellen der Felder in den Maschinen verfangen und das Innenleben zerstören, was sehr kostspielig für den Landwirt ist. Bitte seien Sie in diesen Belangen rücksichtsvoll, entfernen Sie die Stöcke und lassen Sie ihren Vierbeiner nicht auf Feldern nach Mäusen buddeln.“
Nicht verschrecken und füttern!
Im Frühjahr haben viele Wildtiere Nachwuchs und benötigen daher ihre Ruhe. „Immer wieder beschweren sich Jäger, dass unvernünftige Hundehalter ihre Vierbeiner ohne Einhalt rumstöbern und wildern lassen. Oft werden die Wildtiere dabei bis zum letzten Atemzug gehetzt. Wir appellieren an alle Hundebesitzer, dies zu unterbinden; die Hunde müssen stets abrufbereit sein“, plädiert die Tierschützerin. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Vierbeiner Weidevieh nicht anbellen und dieses dadurch verstören. „Gerade wenn die Rinder Kälber haben, nehmen sie bellende Hunde als Bedrohung wahr und greifen an.“
Eine weitere Sache liegt Judith Brettmeister am Herzen: „Bitte füttern Sie niemals die Tiere, die auf der Weide stehen – auch nicht mit Obst oder Gemüse! Das kann zu großen gesundheitlichen Schäden führen. Hundebesitzer sehen es schließlich auch nicht gerne, wenn Fremde ihren tierischen Begleiter füttern.“ Und auch wenn die Neugierde noch so groß sein mag: Das Betreten von Tierställen darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Landwirtes erfolgen.
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