Fahrzeugwechsel für Versicherungscheck nutzen
Worauf beim An- und Abmelden des Kfz zu achten ist
Normalerweise kann die Kfz-Versicherung jedes Jahr zum 31. Dezember gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss dann bis spätestens 30. November beim Versicherer vorliegen. Verkauft man jedoch sein Fahrzeug, ist ein Wechsel jederzeit möglich. Eine Frist gibt es dann nicht.
Wichtig: Der Versicherungsvertrag endet erst bei Abmeldung auf der Kfz-Zulassungsstelle. Der ADAC empfiehlt, seine Assekuranz schnellstmöglich über den Verkauf zu informieren, um in der Übergangszeit nicht für Schäden des neuen Fahrzeughalters haftbar gemacht zu werden. Darüber hinaus sollte im Kaufvertrag auf alle Fälle festgehalten werden, dass der Neubesitzer den Wagen unverzüglich ummeldet. Unbedingt notwendig ist es auch, die neue Police vor dem Gang zur Zulassungsstelle abzuschließen, damit An- und Abmeldung reibungslos verlaufen.
Das sollte eine Versicherung leisten
Die Gelegenheit sollte man sich nicht entgehen lassen und den neuen Versicherer sorgfältig aussuchen. Denn wer vergleicht, spart bares Geld. Grundsätzliche Kriterien sind:
- Eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
- Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sind mitversichert.
- Die Police schließt grobe Fahrlässigkeit mit ein.
- Nicht nur Marderbisse, sondern auch die Folgekosten sowie Kollisionen mit Tieren aller Art sind enthalten.
- Bei Neuwagen umfasst die Kaskoversicherung Totalschaden oder Diebstahl.
- Auch bei Gebrauchtwagen ersetzt ein Kaskoschutz den Kaufpreis.
- Es besteht freie Werkstattwahl.
Richtig sparen kann man mit der ADAC Autoversicherung. Die Experten in den Club-Geschäftsstellen beraten völlig kostenlos, unverbindlich und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot.
Informationen gibt es auch unter Tel.: 089/ 5195-159 (Montag bis Samstag, 8 – 20 Uhr).
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