Bußgelder: Es wird teurer
Die neue Straßenverkehrsordnung wirft immer wieder Fragen auf. Der ADAC hat nochmals die wichtigsten Änderungen samt Gebühren zusammengestellt.
Parken ohne Parkschein, falsches Einfahren in die Einbahnstraße oder Radfahren ohne Licht: Für Auto- und Radfahrer haben sich die Bußgelder für einige Verkehrsverstöße erhöht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ein Knöllchen fürs Parken ohne Parkschein ist ab sofort doppelt so teuer und kostet 10 statt 5 €. Wer die erlaubte Parkzeit überschreitet, zahlt 5 € mehr als bisher.
- Wer seinen Wagen auf dem Geh- oder Radweg parkt, muss ab sofort 20 statt 15 € zahlen. Auch unerlaubtes Befahren der Fußgängerzone wird um 5 € teurer. Lkw-Fahrer werden sogar mit 75 € plus einem Punkt in Flensburg statt bisher 20 € zur Kasse gebeten.
- 20 statt 10 € zahlen Autofahrer, die beim unvorsichtigen Öffnen der Fahrzeugtür andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fahrradfahrer gefährden.
- Radfahrer, die unerlaubt eine Einbahnstraße in falscher Richtung befahren, müssen jetzt 20 statt bisher 15 € zahlen.
- Fahren ohne Licht oder mit verdreckten Scheinwerfern kostet Autofahrer 20 statt bisher 10 €.
- Radfahrer, die in falscher Richtung auf dem Radweg unterwegs sind, zahlen 20 statt 15 €.
- Fahren ohne Radlicht kostet ebenfalls ab sofort 20 €.
Weitere Informationen zu den neuen Bußgeldern sind im ADAC Ratgeber „Bußgeldkatalog“ nachzulesen.
Erhältlich in allen Service-Centern des Automobilclubs.
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