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Weil das Personenstandsgesetz (PStG) für Geschlechtsangaben im Geburtenregister vier Varianten vorsieht, hat OB Dieter Reiter die Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München geändert, so dass deren Behörden den mündlichen und den schriftlichen Sprachgebrauch geschlechtergerecht anpassen.
"Wir sprechen als Stadtverwaltung Personen entweder geschlechterdifferenziert unter Nennung der weiblichen Form an erster Stelle (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) oder geschlechterneutral an (z.B. die Bediensteten, die Dienstkräfte). Für die Darstellung geschlechtlicher Vielfalt können entweder der Genderstern oder das Gender Gap verwendet werden (Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen)", erklärte Reiter.
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