Unterricht oder "nur" lernen?
Kultusministerium stellt Regelung klar
Für Verwirrung an den Schulen sorgte diese Woche das Kultusministerium mit dem Hinweis, dass an den letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien (es geht um Mittwoch bis Freitag dieser Woche) kein Distanzunterricht, sondern "Distanzlernen" stattfinden solle. das Ministerium habe damit "ohne Not Verunsicherung verbreitet", sagte Jürgen Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv). "Das Hin und Her des Kultusministers in Sachen Distanzunterricht oder sich ständig ändernder Hygienevorschriften mitsamt seiner völlig verfehlten Kommunikationspolitik ist für uns nur schwer ertragbar", meinte die designierte GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale.
Verpflichtender Distanzunterricht für die einen ...
Am Dienstag stellte das Ministerium klar: Auch wenn ab 16.12. kein Präsenzunterricht mehr stattfinden kann, stellen Bayerns Schulen den Betrieb deswegen nicht ein. Für mehr als 570.000 Schüler der Abschlussklassen an den allgemeinbildenden Schulen und an den beruflichen Schulen findet in den nächsten Tagen verpflichtender Distanzunterricht statt, für die übrigen Jahrgangsstufen werden Angebote zum Distanzlernen bereitgestellt.
Mit dem verpflichtenden Distanzunterricht soll die laufende Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen so gut wie möglich fortgesetzt werden. Das schließt mit ein, dass mündliche Leistungsnachweise, die für die Abschlüsse relevant sind, im Distanzunterricht erbracht werden.
... etwas Entlastung für die anderen
Für die übrigen Jahrgangsstufen habe man sich gegen verpflichtenden Distanzunterricht entschieden - auch, um in der besonderen Lage kurz vor Weihnachten etwas Druck von allen Beteiligten zu nehmen. Damit fallen mündliche Leistungsnachweise in diesen Klassen vor Weihnachten weg.
Die Lehrkräfte stellen in jedem Fall Materialien zum Vertiefen, Üben und Wiederholen bereit und seien für ihre Schüler weiterhin erreichbar. Selbstverständlich könne die Schule dabei – je nach Gegebenheiten vor Ort – auch alle digitalen Formen und Strukturen des Distanzunterrichts nutzen – wie z.B. Videokonferenzen, MS Teams, mebis, Schulcloud, E-Mail o.ä.
Die jetzt getroffenen Regelungen gelten ausdrücklich nur für die Tage vor Weihnachten. Für die Zeit nach den Weihnachtsferien sind verschiedene Szenarien möglich – je nach Infektionslage gehört dazu auch verpflichtender Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen.
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