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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Thema der Woche
Versicherungscheck bei Fahrzeugwechsel
Worauf es beim An- und Abmelden ankommt
Normalerweise kann die Kfz-Versicherung jährlich zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer vorliegen. Verkauft man jedoch sein Fahrzeug, kann man sofort die Kfz-Versicherung wechseln – eine Frist gibt es dann nicht. Wichtig: Der Versicherungsvertrag endet erst bei Abmeldung auf der Zulassungsstelle. Um in der Übergangszeit nicht für Schäden des neuen Fahrzeughalters zu haften, empfiehlt der ADAC seine Versicherung schnellstmöglich über den Verkauf zu informieren, Im Kaufvertrag sollte zudem festgehalten werden, dass der Neubesitzer den Wagen unverzüglich ummeldet. Notwendig ist auch, die neue Police vor dem Gang zur Zulassungsstelle abzuschließen, damit An- und Abmeldung reibungslos klappen.
Das sollte eine Versicherung leisten
Den neuen Versicherer sollte man sorgfältig aussuchen. Nicht nur der Preis ist entscheidend, auch die nachstehenden Qualitätskriterien sollten erfüllt sein:
- Eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro
- Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sind mitversichert
- Die Police schließt grobe Fahrlässigkeit mit ein
- Nicht nur Marderbisse, sondern auch die Folgekosten sowie Kollisionen mit Tieren aller Art sind enthalten
- Bei Neuwagen umfasst die Kaskoversicherung Totalschaden oder Diebstahl
- Auch bei Gebrauchtwagen ersetzt ein Kaskoschutz den Kaufpreis
- Es besteht freie Werkstattwahl
Richtig sparen kann man mit der ADAC Familienversicherung. Je mehr Fahrzeuge eines Haushalts mitversichert sind, desto mehr Rabatt gibt es – bis zu 12 Prozent! Auch Kinder in Ausbildung profitieren von den attraktiven Konditionen. In den ADAC Geschäftsstellen kann man sich kostenlos und unverbindlich ein Angebot erstellen lassen. Informationen gibt es auch über die Telefonnummer 089 / 5195 159 (Mo. bis Sa. 8 – 20 Uhr).
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