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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Neuer Ausweis für das Haus nötig?
Der Energieverbrauch ist ein Qualitätsmerkmal
Steht der Kauf eines Autos an, ist der Spritverbrauch ein wesentliches Kriterium. Schließlich will man die laufenden Kosten möglichst gering halten. Soll eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden, möchten Käufer, Mieter oder Pächter auch Informationen über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand des Gebäudes. Diese Angaben stehen im Energieausweis. Weil der nur zehn Jahre gültig ist, müssen viele Eigentümer sich jetzt um neue kümmern. Darauf macht der Verband der Privaten Bausparkassen aufmerksam. Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden, brauchen seit 2008 einen Energieausweis. Wurden sie nach 1966 errichtet, gilt die Ausweis-Pflicht seit 2009.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Immer wieder kommt es zu Irritationen, weil es zwei Sorten gibt. Der Verbrauchsausweis erfasst den Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren und bewertet anhand dessen, wie das Gebäude energetisch einzustufen ist. Dem Bedarfsausweis hingegen liegt ein energetisches Gutachten zugrunde: Bausubstanz, Gebäudehülle und Heizungsanlage werden geprüft, Aufnahmen einer Wärmebildkamera oft mit herangezogen. Er ist Pflicht für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und seither nicht energetisch saniert wurden. Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur dena sind das die meisten Gebäude in Deutschland. Im Schnitt wurden drei von vier Gebäuden vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis grundsätzlich seit 2002 vorgeschrieben.
Die dena empfiehlt von den beiden Varianten grundsätzlich den Bedarfsausweis. Abgesehen von der Information für an der Immobilie Interessierte ist er für den aktuellen Hausbesitzer eine Orientierung für eventuelle energetische Modernisierungen. Der Bedarfsausweis benennt Mängel und schlägt Maßnahmen vor, mit denen die Energiebilanz optimiert werden kann. Deshalb darf er auch nur von entsprechend qualifizierten Handwerkern, Bauingenieuren oder Architekten ausgestellt werden. Unter www.energie-effizienz-experten.de sind diese zu finden. Unter www.dena.de findet man weitere Informationen.
Wer sich wegen der Gültigkeit des Energieausweises unsicher ist, kann sich an die zuständige Behörde wenden – üblicherweise die untere Bauaufsichtsbehörde oder das Bauordnungsamt. Ist der Ausweis abgelaufen, könnte ein Bußgeld fällig werden.
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