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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Mehr Schutz für Schuldner
Wie der H-TEAM e.V. mitteilt, tritt zum 1. Dezember für Menschen mit Schulden und einem sogenannten Pfändungschutzkonto (P-Konto) eine neue verbesserte Regelung in Kraft, welche eine Erleichterung für diese Bevölkerungsgruppe und die Klienten des Vereins bedeutet. So wird der monatliche Grundfreibetrag auf 1.260 Euro aufgerundet. Der unpfändbare Betrag, welcher nicht verbraucht wurde, darf ab sofort nun auch bis zur Dauer von drei Monaten und somit für dringend benötige Anschaffungen angespart werden. Die Banken sind künftig verpflichtet, den Kunden über das im laufenden Kalendermonat verfügbare Guthaben zu informieren. Nachzahlungen und Einmalzahlungen von SGB II-Leistungen unterliegen erleichternden Regelungen bei der Bescheinigung des erhöhten Freibetrags. Die Umwandlung in ein P-Konto ist nun ausdrücklich auch bei einem debitorischen Konto möglich. Auch besteht ein Ver- und Aufrechnungsverbot für alle Geldeingänge, soweit die Gutschrift auf dem P-Konto mit negativen Saldo unpfändbar ist. Die Anordnung der Unpfändbarkeit für zwölf Monate wurde erleichert. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag eine dauerhafte Nichtpfändbarkeit für zwölf Monate anordnen, wenn nur der Eingang ganz weitgehend unpfändbaren Einkommens in den letzten sechs Monaten eingegangen ist und für die nächsten sechs Monate erwartet wird. Es treten weitere Neuregelungen in Kraft, beispielsweise für die Pfändung von Gemeinschaftskonten.
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