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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Kürzere Kündigungsfrist und Minderungsrecht
Änderungen im Telekommunikationsrecht stärken Nutzerrechte
Am 1. Dezember 2021 traten Änderungen im Telekommunikationsrecht in Kraft. In Zukunft können Nutzerinnen und Nutzer unter anderem schneller kündigen. Ist die anfängliche Vertragslaufzeit abgelaufen, gilt nun eine Kündigungsfrist von einem Monat. „Die neuen Regelungen ermöglichen einen schnelleren Wechsel des Anbieters“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Es bleibt zu hoffen, dass hierdurch flexiblere und bessere Vertragsbedingungen angeboten werden.“
Außerdem erhalten Verbraucher seit dem 1. Dezember ein Minderungsrecht, wenn ihre tatsächliche Bandbreite regelmäßig und erheblich von der im Vertrag vereinbarten Bandbreite abweicht. Bei besonders drastischen Unterschieden gibt es sogar ein Sonderkündigungsrecht. „Wir hoffen, dass Vertragsleistungen, insbesondere die Bandbreite, künftig von Anfang an transparent und wahrheitsgemäß angeboten und auch geliefert werden“, so Halm. „Dass Nutzer sich nicht auf die Angaben verlassen können und mehr als nötig zahlen sollen, ist nicht mehr tragbar.“ Mit diesen neuen Rechten für Verbraucher setzt der deutsche Gesetzgeber eine europäische Richtlinie zur elektronischen Kommunikation um. Verbraucher können die Geschwindigkeit ihrer Internetverbindung selbst prüfen. Eine Anleitung dazu gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.
Bei individuellen Fragen und Problemen zu ihrem Internetvertrag können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu sind zu finden ebenfalls auf der Homepage. Allgemeine Auskünfte gibt es unter (089) 5527940 am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern.
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