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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Ausnahmeregelung ausgelaufen
Arbeitslosmeldungen müssen jetzt wieder persönlich erfolgen
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten sich Bürger ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Seit 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Regelung gilt verbindlich bundesweit. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.
Die Agentur für Arbeit empfiehlt für die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4555500 einen Termin zu vereinbaren. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist aber auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Selfie-Ident läuft aus
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September zur Verfügung - aber nur für Kunden, die sich bis zum 31. August telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 1.1.2022 geplant.
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend:
Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden.
Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslos:
Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de.
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