Supermarkt braucht Anlieferzone
Haltverbot Joergstraße wird eingerichtet
In der Joergstraße wird ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet, um für den ansässigen Supermarkt eine Ladezone zu schaffen. Auf Höhe der Hausnummer 86 wird das eingeschränkte Haltverbot mit dem Zusatz „werktags 7-10 h“ beidseitig errichtet. Nötig sei das Haltverbot nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats (KVR), weil die Zulieferung des Supermarktes am Fahrbandrand erfolgen muss, da die Zuliefereinfahrt nicht einer LKW-Höhe (Lastkraftwagen) entspräche. Das KVR teilt dazu mit: „Aufgrund des hohen Parkdrucks ist der Fahrbandrand regelmäßig durch parkende Fahrzeuge belegt, so dass die Zuliefer-LKW in zweiter Reihe auf der Straße entladen müssen.“ Da die Straße nur sechs Meter breit sei, könne man beim Parken in zweiter Reihe die Straße nicht mehr passieren.
Verkehrsführung Ammerseestraße
Einer Änderung der Fahrspuraufteilung in der westlichen Ammerseestraße Kreuzung Fürstenrieder Straße stimmt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nicht zu. Beantragt hatte diese ein Mann in der Laimer Bürgerversammlung. Da die mittlere Spur kaum genutzt werde und sich auf der linken und rechten Spur lange Schlangen bildeten, schlug der Mann vor, dass die mittlere Spur künftig für alle Richtungen gelten solle. Die Behörde wird die Idee nicht umsetzen und argumentiert u.a. damit, dass es in der Vergangenheit durch das mehrspurige Rechtsabbiegen häufig zu Schulwegunfällen kam.
Ende des Radwegs
Im Riegerhofweg wird am nördlichen Ende des beschilderten gemeinsamen Geh- und Radwegs (etwa 15 Meter südlich der Agnes-Bernauer-Straße) künftig ein Schild verdeutlichen, dass nun der ausschließliche Gehweg beginnt. Grund dafür ist, dass Radfahrer hier widerrechtlich passieren und es zu Kollisionen mit anderen Radlern wie auch Fußgängern kommt.
Nächste Sitzung
Die nächste öffentliche Sitzung des Laimer BA findet am Dienstag, 12. März, um 19.30 Uhr im Alten- und Service-Zentrum (Kiem-Pauli-Weg 22) statt.
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