Parken erlaubt
In der Schrottstraße dürfen Anhänger stehen
Anhänger dürfen laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich 14 Tage auf öffentlichem Grund geparkt werden – darauf weist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mit jüngstem Schreiben an einen Laimer Bürger hin. Aus dem Quartier rund um den Fröbelplatz werden diese daher nicht verschwinden. „Ein generelles Parkverbot für Anhänger etwa für ein ganzes Gebiet ist nicht zulässig“, erklärt das Amt. In allgemeinen und reinen Wohngebieten sei lediglich das regelmäßige Abstellen von Anhängern über 2 Tonnen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Grund für diese Ausführung bot das Bürgerschreiben eines Anwohners aus der Schrottstraße. Er beklagte die Parkplatznot rund um den Fröbelplatz und die häufig hier abgestellten Kleintransporter und Anhänger: „Was um den Fröbelplatz abgestellt wird, grenzt an einen Anhänger- und Campingverleih“, ärgerte sich der Mann. Er forderte, dass das Geviert zur Zone „Parken nur für Pkw“ erklärt werde. Das KVR lehnt das aber ab.
„Keine Behinderungen gegeben“
„Verkehrliche Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von Parkzonen nur für Pkw, sind nur möglich, wenn von den parkenden Anhängern eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht, wie z.B. extreme Sichtbehinderung oder Fahrbahnverengung“, erklärt das Amt. Bei einem Ortstermin habe sich das KVR die Lage rund um den Fröbelplatz angesehen und dabei keine solche Gefährdung erkennen können. Das KVR begründet: „Auf jeden Fall bestand neben den abgestellten Anhängern aber noch eine Durchfahrbreite von mindestens 3,50 Meter in der bestehenden Einbahnregelung, so dass hier keine Behinderungen in der Durchfahrt für den Fahrverkehr gegeben waren.“ Eine Ausweisung einer Pkw-Zone komme daher für den Fröbelplatz oder die Schrottstraße nicht in Betracht.
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