Online reicht nicht zum Mitmachen
Zwei Anträge und drei Anfragen von Bürgern wurden bei der Laimer Bürgerversammlung nicht behandelt. Diese Anliegen waren bei der Stadt online eingegangen. Die Antragsteller und anfragenden Bürger waren bei der Bürgerversammlung nicht vor Ort anwesend; dies ist aber die Voraussetzung dafür, dass ihre online eingebrachten Anliegen auch behandelt werden.
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