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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Leser fragen - Stadt antwortet (nicht)
Kann man die Wege in der Röhre trennen?
Im Laimer und Neuhauser / Nymphenburger Werbe-Spiegel haben wir einmal mehr über die Konflikte zwischen Fußgängern und Radlern in der Laimer Röhre berichtet ("Röhren-Raser ausbremsen"). Viele Leser haben sich dazu gemeldet.
Wer hat Vorrang?
"Sie haben Recht, dass manche Radfahrer wie die 'Geisteskranken' durch die Unterführung fahren", schrieb eine Leserin, "aber leider fehlt mir in Ihrem Artikel auch die Kritik an den Fußgängern, die teilweise zu fünft nebeneinander laufen, auf Klingeln nicht reagieren, oft dabei auf Ihr Handy schauen und noch Kopfhörer tragen, so dass sie nichts von ihrer Umgebung hören."
Mit Kopfhörern im Verkehr unterwegs zu sein, mag nie besonders schlau sein. In der Röhre haben Fußgänger dennoch "immer Recht", denn: Die Unterführung ist als Gehweg ausgeschildert. In der Röhre gibt es schlicht keinen Radweg. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" erlaubt zwar das Radeln, verlangt aber, dass Radfahrer das Vorrecht der Fußgänger achten. Die StVO legt hierfür fest: Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Fußgänger dürfen durch Radfahrer nicht behindert werden.
Kann man die Wege trennen?
Andere Leser wiesen auf die gepflasterte Trennlinie am Boden hin. Sie suggeriert, dass es einen getrennten Bereich für Fußgänger und Radler gebe.
"Warum macht man aus dieser bereits vorhandenen Linie nicht gleich eine Bodenschwelle längs zur Fahrt- / Laufrichtung und trennt damit den Fußweg klar vom Radweg ab?" griff ein Leser einen mehrfach vorgebrachten Idee auf.
Was sagt das Mobilitätsreferat?
Warum können in der Röhre Fuß- und Radweg nicht baulich getrennt voneinander geführt werden können (und sei es durch Provisorien)? Diese Leserfrage haben wir an das städt. Mobilitätsreferat weitergereicht.
Die Behörde schrieb uns darauf u.a., dass es gegenwärtig in der engen Röhre Konflikte gibt (das wissen unsere Leser) und dass später in der neuen Röhre alles besser wird (das hoffen unsere Leser). Sie verwies zudem darauf, dass eine Markierung von Bremsstreifen (Rüttelstreifen) in der Röhre nicht möglich sei.
Auf unsere Leserfrage nach der Trennung von Fuß- und Radweg ging das Mobilitätsreferat indes nicht ein. Also hakten wir nach. Doch auch beim zweiten Mal beantwortete die Behörde die Leserfrage nicht, sondern begnügte sich mit einem Appell "an alle, die in der Unterführung unterwegs sind, vorsichtig zu sein und Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer*innen zu nehmen".
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