Getrennte Wege
Radweg in der Agnes-Bernauer-Straße ist benutzungspflichtig
Viele Jahre lang hatten sich die Laimer Bürger und deren Vertreter im Bezirksausschuss Laim (BA 25) für die Errichtung eines Radweges in der Agnes-Bernauer-Straße stark gemacht. Vor allem den nördlichen, stadtauswärts führenden Straßenabschnitt zwischen Fürstenrieder Straße und Neuburgerstraße befanden viele Fahrradfahrer als gefährlich. Auf Drängen aus Laim wurde schließlich vor einigen Jahren als vorübergehende Lösung ein kurzer Streckenabschnitt an der Kreuzung Agnes-Bernauer-/ Fürstenrieder Straße als Radstreifen rot markiert. Durch die Markierung sollte deutlich gemacht werden, dass Radfahrer hier Platz beanspruchen. Problematisch jedoch blieb, dass der markierte Radstreifen zu früh endete. So blieb es für die Biker eng, die zwischen parkenden Wagen, fließendem Verkehr und Trambangleisen ihren Weg bahnen mussten. 2019 hatten die Laimer Bürger im Rahmen der Bürgerversammlung daher noch einmal auf die Gefahrenlage in der Agnes-Bernauer-Straße hingewiesen.
Im Sommer wurde nun der so lange geforderte Radweg, mit einer Breite zwischen 2,10 bzw. 2,30 Metern (zzgl. eines Sicherheitsstreifens von 0,50 Meter zur Fahrbahn) gebaut und kürzlich fertiggestellt. Dieser muss künftig auch genutzt werden.
Radler auf eigener Trasse
Bauliche Radwege, die Individualverkehr und Radverkehr voneinander trennen, werden nur dort errichtet, wo der Aspekt der Sicherheit gegenüber der Beeinträchtigung deutlich überwiege, erklärt das Mobilitätsreferat: „Nachdem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Radwegnutzungspflicht zudem nur dann zulässig, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt.“ Diese wurde für die Agnes-Bernauer-Straße festgestellt, weshalb hier nun die Radwegnutzungspflicht gilt. Laut Behörde ist die Agnes-Bernauer-Straße eine Hauptstraße, wo 50 km/h gefahren werden darf. Rund 10.000 Kraftfahrzeuge (KFZ) fahren hier täglich durch, davon rund 200 Laster. „Aufgrund der vorherrschenden Verkehrsstärke ist die Agnes-Bernauer-Straße dem Beginn des Belastungsbereichs III i.S.d. Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) zuzuordnen, so dass die Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr geboten ist“, erläutert die Behörde. Auch durch die nahen Trambahnschienen sah man eine Sturzgefahr für den Radverkehr gegeben – in der Vergangenheit wurde entsprechenden Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Berücksichtigt wurde zudem, dass früher das Überholen von Radfahrern durch KFZs als kritisch einzustufen war, weil vorgeschrieben Seitenabstände aufgrund der Fahrbahnbereite von 3,50 Metern nicht einzuhalten waren. Um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten sei die Radwegnutzungspflicht des neuen Radweges daher „geeignet, erforderlich und angemessen“, so das Mobilitätsreferat. „Insbesondere aufgrund der hohen Verkehrsstärke und des vorhandenen Straßenbahnverkehrs kann die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr nicht erfolgen.“
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