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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Genervte Anwohner“
Füttern der Tauben verboten
Im Stadtgebiet München ist das Taubenfüttern laut Verordnung vom 29. März 2018 verboten. Dieses Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln für die Tauben und kann in der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats angezeigt werden. Doch während die Stadttauben für viele als Plage gelten, sind sie für andere liebgewonnen Tiere. Daher lässt sich stadtweit beobachten, dass Futter ausgelegt wird. Auch im Bezirksausschuss Laim (BA 25) ist das Taubenfüttern immer wieder Thema, ohne dass jedoch wirksame Lösungen gefunden wurden. „Jetzt haben genervte Anwohner der Fürstenrieder Straße zur Selbsthilfe gegriffen“, sagt Werner Brandl, Mitglied der SPD im BA 25. Seit kurzem hängen nun Verbotsplakate an den Bäumen entlang der Fürstenrieder Straße. Damit sollen „uneinsichtige Futterstreuer auf ihr verbotenes, als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bedrohtes Tun“ hingewiesen werden, so Brandl. Die Aktion habe jedoch zu einem Verdrängungseffekt geführt. „Jüngst ist nun um die Mittagszeit bestes Körnerfutter vor der Stadtbücherei Laim beim Fahrradständer und der Info-Tafel des Bezirksausschuss gestreut worden“, sagt Brandl. „Auch auf der Grüninsel am Laimer Platz ist schon Futter gestreut worden, ebenso Ecke Fürstenrieder-/Agnes-Bernauer-Straße, trotz festem Verbotsschild des Hausbesitzers, desgleichen auf der kleinen Grünfläche an der Einmündung der Thurneyssenstraße oder am Agricolaplatz, Ostseite.“ Brandl hofft nun auf die Aufmerksamkeit der Bürgerschaft, „um bei passender Gelegenheit das Futterstreuen zu fotografieren, damit diesem Tun endlich mit einem Bußgeld Einhalt geboten werden kann“.
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