Wie geht es weiter beim Verteilzentrum?
Stadtrat behandelt das Planung am 7. Juli
Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Briefverteilzentrum in Germering wurde die sogenannte frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (das sind zum Beispiel das Landratsamt Fürstenfeldbruck, die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde) und der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt, erklärt Stadtbaumeister Jürgen Thum.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden am 23. Juni 2020 im Planungs- und Bauausschuss des Germeringer Stadtrats behandelt. Zu den einzelnen Punkten wurden Beschlüsse gefasst und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung empfohlen. Diese sollen in der Stadtratssitzung am 7. Juli erfolgen. Der Stadtrat soll auch darüber beschließen, dass die Planung, die noch angepasst und mit weiteren Informationen wie dem Umweltbericht angereichert wird, nochmals öffentlich ausgelegt wird. Auch dieser Verfahrensschritt ist nach dem Baugesetzbuch vorgeschrieben.
Über alle Stellungnahmen und Anregungen aus dieser zweiten öffentlichen Auslegung muss wiederum der Stadtrat (voraussichtlich nach der Sommerpause) beraten und beschließen. Danach kann für den Bebauungsplan der Satzungsbeschluss gefasst werden. Erst damit wird das für eine Baugenehmigung notwendige Baurecht geschaffen.
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