"Es bräuchte neue Regelungen an vielen Stellen"
In der vergangenen Woche (KW 20) hat sich das Samstagsblatt in seiner Ttielgeschichte "Den Einzelhandel stärken" mit der Frage beschäftigt, ob Marktsonntage und Sonntagsöffnungen der Geschäfte nach Abflauen der Corona-Pandemie ein geeignetes Mittel sind, um den Umsatz in den Läden wieder anzukurbeln. Katrin Schmidt, Vorstand des Gewerbeverbandes Germering und Inhaberin der Buchhandlung LeseZeichen, schreibt dazu:
In Bayern sind die verkaufsoffenen Sonntage an einen Markt geknüpft, der parallel dazu statt finden muss. Dieser ist momentan aber nicht nicht gestattet, weil er unter „Großveranstaltung“ fällt. Die Verknüpfung mit einem Markt ist auch der Grund, warum oft das komplette Kontingent von Marktsonntagen nicht ausgeschöpft wird. Denn oft werden die Marktsonntage ehrenamtlich von örtlichen Gewerbeverbänden organisiert und verursachen nicht unerhebliche Kosten. Dazu kommen die Kosten für Städte und Gemeinden für Bauhof, Straßensperre und Straßenreinigung.
Es bräuchte also neue Regelungen an vielen Stellen, um einen Marktsonntag 4x im Jahr durchzuführen. Und ob eine reine ÖffnungsSonntags ohne Marktgeschehen Sinn macht, ist fraglich.
WICHTIGER als die Häufung der Marktsonntage wäre die längst überfällige Flexibilisierung des bayerischen Ladenschlussgesetzes. Es muss den Händlern endlich ermöglicht werden, individueller, auf ihre Kunden abgestimmte Verkaufsveranstaltungen wie z.b. „Personal Shopping“ (außerhalb der Öffnungszeiten) oder auch andere Veranstaltungsformate durchzuführen. Auch kooperative Abendveranstaltungen von mehreren Geschäften & Gastronomen gemeinsam wären dann mehrmals im Jahr möglich. Aktuell ist dies nämlich nur 1x im Jahr unter vielen Auflagen gestattet.
Langfristig würde dies dann auch dem Einzelhandel besser ermöglichen, dem Online Handel etwas entgegen zusetzen und die Mehrwerte des stationären Handels auszuspielen. Hier kommt uns das strenge Ladenschlussgesetz in Bayern nur allzuoft in die Quere und verhindert kreative Veranstaltungsformate und Kooperationen des inhabergeführten Einzelhandels.
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