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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Fast alles ist zulässig
Vorbescheid für das Ubo-Areal in Aubing
Der Vorbescheid für das Ubo-Areal ist da. Die MGS (Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung) hatte den Antrag Ende Juli 2020 gestellt. Verschiedene Varianten und Vorschläge waren auf ihre planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft worden. Das bedeutet aber nicht, dass alles, was zulässig ist, jetzt auch realisiert werden kann. Das Ergebnis des Vorscheids ist lediglich die Grundlage für die Planungen.
Zusammengefasst erlaubt der Vorbescheid den Verbleib aller derzeitigen Nutzer vom Reitstall bis zum THW (Technisches Hilfswerk). Es spricht auch nichts gegen ein Seniorenwohnheim, allerdings nicht zusätzlich auf dem Areal. Dann müsste das THW weichen. Einer Erschließung von Süden über die Georg-Böhmer-Straße, einem Neubau als Ersatz für den Kopfbau in der Ubostraße, aber auch einem Ergänzungsbau, bei dem der Reitstall bleiben kann, stimmte die Lokalbaukommission ebenfalls zu. Abgelehnt hat sie den Ergänzungsbau in einer Variante (ohne Verbleib des Reitstalls).
Um die Baumaßnahmen realisieren zu können, dürften 47 Bäume gefällt werden, davon unterliegen 37 der Baumschutzverordnung. Dafür müssten Ersatzbäume gepflanzt werden. In diesem Zusammenhang hat sich die ARGE (Arbeitsgemeinschaft Aubing-Neuaubinger Vereine) an die Verwaltung und den Bezirksausschuss 22 gewandt. Sie fordert, dass die 38 Mitgliedsvereine mit ihren rund 10.000 Mitgliedern am Planungsprozess beteiligt werden. Nach einer Umfrage unter den Mitgliedern hätten zehn Vereine „ein konkretes Interesse an möglichen Räumlichkeiten auf dem Areal Ubostraße 7-9 bekundet“.
Die ARGE ist der Meinung, dass das Ziel der soziokulturellen Nutzung nur unter Einbindung der örtlichen Vereine erreicht werden könne. Vor allem das prognostizierte Wachstum des 22. Stadtbezirks und eine sich „nahezu verdoppelnde Bevölkerung wird von den Vereinen als große Zukunftsaufgabe gesehen“. Dafür bräuchten sie Räume.
Fragen vom Förderverein und der Bürgervereinigung
Einen kritischen Fragenkatalog hat der Förderverein 1000 Jahre Urkunde Aubing und die Bürgervereinigung Aubing-Neuaubing an die Behörden gerichtet. Sie wollen wissen, wieso der 70 Meter lange Garagenneubau entlang der Georg-Böhmer-Straße, der laut Plan auf einer allgemeinen Grünfläche liege, als Fahrzeugabstellbereich rechtlich zulässig sei. Kritisch gesehen wird eine „erhebliche Vergrößerung des THW-Standorts“. Die Erweiterungen und Neubauten „ausschließlich zugunsten des THW“ seien so massiv, dass der bisherige Nutzer THW mit dem künftigen nicht vergleichbar wäre. Somit stelle sich die Frage, ob eine Gleichbehandlung aller Nutzer gegeben sei,
Um die Baupläne umsetzen zu können, „kann eine so vom Stadtrat nicht gewollte Verkleinerung des Reitstalles oder seine nachträgliche Absiedelung nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in dem Schreiben. Dabei seien die Reiter „als schutzwürdig angesehene Nutzer“. Förderverein und Bürgervereinigung erwarten auch eine Antwort auf die Frage wie die Erweiterung mit den Zielen der Städtebauförderung und mit den Sanierungszielen für das Sanierungsgebiet Neuaubing-Westkreuz vereinbar sei. Außerdem bezweifeln sie, dass sich die Neubauten in die nähere Umgebung, wie Pfarrzentrum, Pfarrkirche St. Quirin, Reitstall und dem städtischen Gebäude Ubostraße 7- 9 einfügen.
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