„Zum Schutz der Menschen“
Tempo 30 in der Eversbuschstraße gefordert
In der Eversbuschstraße soll zwischen der Kreuzung Von-Kahr-Straße und der Kreuzung Otto-Warburg-Straße durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h „zum Schutz der Menschen vor Abgasen und Lärm sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit“ angeordnet werden. Das zumindest fordert die „Interessengemeinschaft Verkehrsberuhigung Allach-Untermenzing e.V.“ (IGVAU) in einem Antrag, der dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) in seiner jüngsten Sitzung vorlag.
In vielen Bereichen der Eversbuschstraße liege die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) nahe dem Grenzwert (40 ug/m3). Nach der Veröffentlichung „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ des Umweltbundesamtes reduzierte Tempo 30 die Luftschadstoffbelastung. Beispielsweise konnte nach Angaben der IGVAU in einer langjährigen Messreihe an Berliner Hauptverkehrsstraßen der lokale Verkehrsbeitrag bei NO3 um bis zu 28 Prozent gesenkt werden.
Lärmbelastung
Gemäß Lärmbelastungskataster der Stadt München betrage die Lärmbelastung in der Eversbuschstraße durchgängig über 55dB(A), an vielen Stellen bis zu 70 dB(A). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehle für die durchschnittliche Lärmbelastung einen Tag-Abend-Nacht-Geräuschpegel von 53 dB(A) nicht zu überschreiten, weil Straßenverkehr oberhalb dieses Dauerschallpegels mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden sei, erklärt die Interessenvertretung weiter. Gemäß Umweltbundesamt sei es unstrittig, dass dauerhafte hohe Geräuschbelastungen gesundheitliche Langzeitfolgen wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen können.
„Sicheres Gehen ist nicht gegeben“
In der Eversbuschstraße sei in den letzten Jahren zwischen der Von-Kahr- und der Otto-Warburg-Straße zunehmend Wohnbebauung entstanden. Zwischen der Auenbrugger Straße und der Esmarchstraße sind laut IGVAU weitere Wohnhäuser geplant. „Die Fußwege sind in diesem Bereich extrem schmal, teilweise unter 1,2 Meter Breite. Hier ist ein sicheres Gehen bei Auto-/Lkw-Verkehr mit Tempo 50 nicht gegeben“, betont die Interessengemeinschaft. Gleiches gelte für den westlichen Teil der Eversbuschstraße zwischen den Einmündungen des Paul-Ehrlich-Wegs und der Ludwigsfelder Straße.
Schulweg
„Entlang der Eversbuschstraße verlaufen Schulwege zu mehreren Schulen, unter anderem zwei Grundschulen. Das gilt beispielsweise für den Abschnitt zwischen der Theodor-Fischer-Straße und der Pfarrer-Grimm-Straße und für den Abschnitt spätestens ab nördlich der Einmündung des Paul-Ehrlich-Wegs bis zu Eversbuschgrundschule“, so die IGVAU weiter. „Diese sind nicht durchgehend als Tempo 30-Zonen ausgewiesen.“ Insbesondere nach der Schule sei dies ein Problem, wenn zeitweise nicht genügend Schulweghelfer für diese Schichten rekrutiert werden könnten.
Machbarkeitsstudie
„Sogar für ältere Schüler wird seitens des Louise-Schroeder-Gymnasiums dringend davon abgeraten, die Eversbuschstraße als Schulweg zum Sportunterricht in der Eversbusch-Turnhalle zu benutzen“, betont die „Interessengemeinschaft Verkehrsberuhigung Allach-Untermenzing e.V.“. Zudem gelte die Eversbuschstraße auch für die Stadt München als gefährlicher Schulweg. „Bei bestehender Verkehrs- und Geschwindigkeitssituation ist eine sichere Fahrradfahrt für SchülerInnen nicht möglich. Deren derzeitige Ausweichreaktion, auf dem Gehweg zu fahren oder einen Umweg über Allacher-/ Zwiedineckstraße kann keine Dauerlösung sein.“
Der BA 23 hat sich in seiner Februar-Sitzung mit dem Thema befasst und den Antrag vorerst zurückgestellt. Das Gremium schlägt stattdessen vor, eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
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