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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Schwarzer Adler auf weißem Grund
Naturdenkmalverordnung der Landeshauptstadt München wird novelliert
Die Naturdenkmalliste der Landeshauptstadt wird aktuell überarbeitet. In München sind derzeit ausschließlich ortsbildprägende Bäume mit hohem naturschutzfachlichem Wert durch die Naturdenkmalverordnung geschützt. Sie sind durch ein kleines, dreieckiges Schild mit grünem Rand und schwarzem Adler auf weißem Grund gekennzeichnet.
Vorschlag abgelehnt
Nicht in die Naturdenkmalliste aufgenommen wird allerdings der Kastanienbaum in der Eversbuschstraße 143. Dies geht aus einem Schreiben des Referats für Stadtplanung und Bauordnung an den Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) hervor. Damit ist der Vorschlag des Lokalparlaments des 23. Stadtbezirks abgelehnt worden. „Wir haben dagegen keine Einwände, obwohl der Kastanienbaum eigentlich ortsbildprägend ist“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, Heike Kainz, auf der jüngsten Sitzung des BA 23. Pläne für eine Fällung gebe es nicht. „Wir hoffen, dass der Baum noch lange erhalten bleibt“, so die CSU-Stadträtin weiter.
„Es gibt prägnantere Kastanien“
Die Kastanie weist nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde bereits einige Schwierigkeiten auf. Dies habe man im Rahmen einer Besichtigung festgestellt. „Der Baum wirkt in seiner Vitalität eingeschränkt, weshalb aktuell nicht abzuschätzen ist, wie er sich in den kommenden Jahren entwickeln wird. Der Baum ist an der Stelle durchaus standortprägend, aber es gibt im Stadtgebiet weitaus prägnantere Kastanien.“ Aufgrund der unsicheren Entwicklung des Baums und des bereits geschwächten Zustands sei eine Naturdenkmalwürdigkeit nicht gegeben, heißt es von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde.
In Neuhausen-Nymphenburg dagegen werden zum Beispiel zwei Bäume in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen – und zwar zum einen eine Eibe in der Nederlinger Straße 37, zum anderen eine Stieleiche in der Lachnerstraße 27. Beide Bäume sind dominant und alt sowie in dieser Größe im Stadtgebiet selten, erklärt die Untere Naturschutzbehörde. Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) begrüßt die Aufnahme der beiden Bäume sowie die Novellierung der Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in München.
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