„Keine Einwände“
Bezirksausschuss begrüßt Beschluss für Stadtteilkulturzentrum
Der Kommunalausschuss des Stadtrats hat kürzlich die Beschlussvorlage für den Bau eines Stadtteilkulturzentrums im 23. Stadtbezirk beschlossen. „Wir haben natürlich keine Einwände dagegen“, betont Heike Kainz, die Vorsitzende des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23). „Allenfalls hätte ich gesagt, dass wir uns ausdrücklich wünschen, dass das Haus in der Eversbuschstraße 155 zu einer Kindertagesstätte umgebaut wird.“ Von Seiten des Lokalparlaments sei man der Meinung, dass eine solche Nutzung ausgezeichnet zu einem Stadtteilkulturzentrum passe.
Mit Beschluss des Kulturausschusses von März 2016 wurde das Kommunalreferat gebeten, das Projekt „Stadtteilkulturzentrum Allach-Untermenzing“ auf der Grundlage des Beschlusses und des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms weiterzuentwickeln und den Verkauf des Grundstücks Eversbuschstraße 155 bis auf Weiteres zurückzustellen, heißt es in der Beschlussvorlage. Das Kommunalreferat hat in enger Abstimmung mit dem BA 23, dem 2. Bürgermeister Josef Schmid, sowie dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Machbarkeitsstudie für das Vorhaben erarbeitet.
Veranstaltungssäle und Außenterrasse
Das Planungsgebiet erstrecke sich über drei stadteigene Grundstücke und liegt im geschützten Ensemble „ehemaliger Ortskern Allach“, dessen Ortsbild unter anderem von Dreiseit-Bauernhöfen geprägt werde. Der Bebauungsvorschlag für das Kulturzentrum müsse darauf Bezug nehmen und solle die Maßstäbe, die Trauf- und Gebäudehöhen der Höfe aufnehmen und sich damit in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Bebauung ist in einem Abstand von 15 bis 17 Metern zur geschützten Uferzone der Würm geplant. Die besondere Qualität des Standortes am Würmufer soll über großzügige Öffnungen in den Veranstaltungssälen sowie eine südwestorientierte Außenterrasse erlebbar bleiben.
Zentraler Hofbereich
Im Erdgeschoss des Neubaus liegen nach Angaben des Kommunalreferats der kleine und der große Saal, die durch ein gemeinsames Foyer verbunden sind. Im ersten Obergeschoss sind die Gemeinschafts- und die Musikräume, im Untergeschoss eine Kegelbahn, die Technik- und die Sanitärräume vorgesehen. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm wurde als stimmig und schlüssig erachtet, es lasse sich vollständig am geplanten Standort unterbringen und könne der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Das Kulturzentrum mit dem „großen Saalbau“ und dem dazu rechtwinklig angeordneten „kleinen Saalbau“, bildet mit dem bestehenden Vereinsheim eine städtebauliche Einheit. Nach Ansicht des Kommunalreferats entwickelt sich so ein schöner, zentraler Hofbereich mit einer Größe von zirka 800 Quadratmetern, auf dem sich die Gebäudezugänge befinden. Das Vereinsheim wird freigestellt.
Platz für Empfänge und das Dorffest
„Dieser wunderbar große Innenhof ermöglich es uns, große Empfänge machen zu können und ist auch geeignet für unser Dorffest“, meint Heike Kainz. „Zudem haben wir den Charme, dass es eine kleine Terrasse in Richtung Würm gibt.“ In dieser Variante sei zudem ein Anbau an das Gebäude Eversbuschstraße 159 geplant und vorgesehen, über den man in die Tiefgarage komme. „Diese Lösung ist genial“, so die CSU-Stadträtin weiter. „Schön ist auch, dass die Villa, also das jetzige Vereinsheim, alleine stehen bleibt. Alles was weichen muss, wird in den neuen Gebäuden ersetzt, wie zum Beispiel die Kegelbahn. Die Gebäude werden komplett unterkellert.“
In seiner Stellungnahme bittet der BA 23 ausdrücklich darum, „die Planungen zur Eversbuschstraße 155 zügig voran zu treiben und in diesem Gebäude nach Möglichkeit eine Kindertagesstätte vorzusehen“, erklärt die BA-Chefin. Aus Sicht des Gremiums sei es wünschenswert, dass der private Kindergarten „Spielwerkstatt e.V.“, der seit über 40 Jahren im Stadtbezirk beheimatet ist, in diesem Gebäude untergebracht werden könne. „Dieser Kindergarten muss im Jahr 2020 seinen bisherigen Standort aufgeben, weil das Gebäude abgerissen werden soll.“
Im Weiteren spreche man sich von Seiten des Lokalparlaments ausdrücklich für die in der Beschlussvorlage vorgesehene Variante der Machbarkeitsstudie aus, „weil in dieser Variante die Anforderungen an das Stadtteilkulturzentrum am besten verwirklicht sind. Nur in dieser Variante weist der Innenhof eine Größe auf, bei der ein ausreichend großes Festzelt aufgestellt werden kann, das für die traditionellen, örtlichen Feste benötigt wird. Der große Innenhof ist auch ideal geeignet für Feierlichkeiten aller Art. Die Gebäude bilden in dieser Variante den im Ensemble häufig vorliegenden Drei-Seit-Hof ideal ab und sind deshalb auch aus Ensembleschutzgründen eindeutig vorzuziehen“, so Heike Kainz. Auch dass die Villa allein gestellt und damit optimal sichtbar sei, gefällt den BA-Mitgliedern.
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